ZOUTMAN SPEZIAL-Schwimmbadsalz POOLSEL für Elektrolyse, 25Kg (fein)
25 kg Poolsalz aus raffiniertem Meersalz: sehr sauber und rein, ohne schädliche Trenn-Mittel
POOLSEL® trägt zu einem sichereren Gebrauch Ihres Schwimmbades bei und bietet einen höheren Schwimmkomfort.
POOLSEL® ist ein Schwimmbadsalz für die Chlorherstellung mit Elektrolyse. Es erhöht den Badekomfort und trägt zur Vermeidung des Bakterien- und Algenwachstums bei. POOLSEL® ist ein 100 % natürliches Produkt. Es enthält keine Zusatzstoffe wie beispielsweise Trennmittel, die den Pool schwer beschädigen können.
POOLSEL® wird auf Basis natürlichen, groben Meersalzes mit einer äusserst hohen Reinheit und einem niedrigen Sulfatgehalt hergestellt. POOLSEL® wird für das Optimieren des Salzgehalts und für die Chlorherstellung durch Elektrolyse verwendet. Man hat einen niedrigeren Verbrauch von Chlorprodukten.
Eigenschaften:
- hochwertiges Salz für Schwimmbäder mit Salzelektrolyse
- nicht geeignet für Membranelektrolyse
- raffiniertes Meersalz
- Salzkristalle mit einer Körnung von 1,0 – 2,0 mm
- Kornverteilung: 1000-4500 µm
- sehr hohe Reinheit (mind. 99.8% NaCl)
- gut löslich
- niedriger Sulfatgehalt
- ohne schädliche Trennmittel
- trocken lagern
- Qualität: EN 16401 Type A und BPR 528/2012
Poolsalz und Biozidgesetzgebung: Was müssen Sie wissen?
Achtung: Aufgrund der europäischen Biozidverordnung ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Art von Poolsalz Sie verwenden. Nur Salz, das den europäischen Biozidvorschriften entspricht, ist zulässig. Außerdem ist es wichtig, kein Salz mit Antiklumpmittel in Ihrem Pool zu verwenden.
Was sind Biozide?
In Europa gilt eine strenge Gesetzgebung für Biozide. Biozide sind Produkte, die schädliche Organismen wie Bakterien, Algen oder Schimmel abtöten. Bekannte Beispiele sind Insektizide, Algizide, Desinfektionsmittel und auch Chlor.
Da Chlor ein Biozid ist, unterliegt auch alles, was zu seiner Herstellung verwendet wird — die sogenannten Vorläuferstoffe (Präkursoren) — dieser Gesetzgebung.
Seit 2014 fällt daher auch Poolsalz unter die Biozidverordnung 528/2012. Das bedeutet, dass nur registriertes Poolsalz verwendet werden darf. Die Verwendung von nicht registriertem Poolsalz ist verboten.
Europäische Norm für Poolsalz:
Für die Behandlung von Schwimmbadwasser mit einem Elektrochlorinator gilt zudem eine weitere europäische Norm. Die Norm (EN 16401) legt fest, welche Bedingungen das Schwimmbadsalz hinsichtlich Zusammensetzung, Reinheit, Feuchtigkeitsgehalt und Verpackung erfüllen muss.
Es ist nicht erlaubt, Salz, das mit einem Antiklumpmittel (E536 oder E535) versetzt wurde, für Schwimmbadanwendungen einzusetzen.







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